Häufige Fragen.
Die wichtigsten Fragen zum Investitionsabzugsbetrag, zur betrieblichen Nutzung und zum Ablauf — kompakt beantwortet.
Ja. Der Investitionsabzugsbetrag ist in §7g des Einkommensteuergesetzes geregelt und ein gängiges Instrument der Steuerplanung für Unternehmer. Voraussetzung sind Gewinnerzielungsabsicht, die Einhaltung der Gewinngrenze und eine überwiegend betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls trifft immer Ihr Steuerberater.
Das Wirtschaftsgut muss im Anschaffungs- und Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt bzw. vermietet werden. Bei der Vercharterung über einen professionellen Partner wird dies über die Chartereinsätze abgebildet. Da die Yacht in Kroatien stationiert ist, sollte die Voraussetzung im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater und ggf. per verbindlicher Auskunft beim Finanzamt (§89 AO) geklärt werden.
Der IAB ist in erster Linie eine Steuerstundung: Er zieht Abschreibungen vor und mindert im Gegenzug die spätere Abschreibungsbasis. Der wirtschaftliche Vorteil entsteht durch den Liquiditäts-, Zins- und Progressionseffekt — nicht durch eine dauerhafte Steuerbefreiung. Die Charter-Erträge kommen als laufende Rendite hinzu.
Die Grundidee lautet: Sie investieren die ersparten Steuern. Das durch den IAB frei werdende Kapital dient als Eigenkapital, der verbleibende Teil wird in der Regel über ein Bankdarlehen finanziert. Die konkrete Struktur hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab.
Der Investitionszeitraum beträgt drei Jahre. Wird die Investition nicht getätigt, wird der IAB rückwirkend aufgelöst und die Steuer nachträglich fällig — inklusive Verzinsung. Deshalb steht am Anfang immer eine solide Planung mit klarem Investitionsziel.
Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften mit einem Gewinn von bis zu 200.000 € im Jahr der IAB-Bildung. Entscheidend sind außerdem die Gewinnerzielungsabsicht und die überwiegend betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts.
Ja, in Form von Eignerzeit. Die betriebliche Nutzung von mindestens 90 % muss jedoch gewahrt bleiben. Die private Nutzung ist daher begrenzt und steuerlich zu berücksichtigen — die Details klärt Ihr Steuerberater.
Segelyachten und Katamarane etablierter Werften von rund 41 bis 46 Fuß, schlüsselfertig ausgeliefert und in Kroatien stationiert. Einen Überblick finden Sie auf unserer Yachten-Seite.
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