Ratgeber · Abschreibung

IAB, 40 % Sonder-AfA und 30 % degressive AfA — der mehrfache Hebel

Drei Instrumente greifen ineinander: Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung (2025/2026) und degressive AfA. Wie sie sich unterscheiden, welche Voraussetzungen gelten und wie sie sich kombinieren lassen.

Der große Liquiditätsvorteil des Modells entsteht nicht durch ein einzelnes Instrument, sondern durch das Zusammenspiel dreier Hebel. Sie lassen sich kombinieren — und wirken zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

1. Der Investitionsabzugsbetrag (§7g Abs. 1)

Der IAB wird vor der Anschaffung gebildet: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal 200.000 € je Betrieb, mindern sofort den zu versteuernden Gewinn. Es handelt sich um eine außerbilanzielle Gewinnminderung — der Steuervorteil fließt als Liquidität zurück.

2. Die Sonderabschreibung 2025/2026 (§7g Abs. 5)

Im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren können zusätzlich bis zu 40 % der (geminderten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden — frei verteilbar über den Fünf-Jahres-Zeitraum. Für Anschaffungen ab 2024 wurde dieser Satz von 20 % auf 40 % angehoben; er gilt unverändert für Anschaffungen in 2025 und 2026.

Voraussetzungen der Sonderabschreibung:

  • bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens,
  • Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr vor der Anschaffung eingehalten,
  • mindestens 90 % betriebliche Nutzung im Anschaffungs- und Folgejahr.

Die Sonderabschreibung ist auch ohne vorher gebildeten IAB nutzbar — in Kombination mit ihm entfaltet sie jedoch die größte Wirkung.

3. Die degressive AfA (§7 Abs. 2)

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, ist die degressive Abschreibung wieder möglich: höchstens das Dreifache der linearen AfA, gedeckelt bei 30 % pro Jahr. Sie ist mit der Sonderabschreibung kombinierbar.

Zusammenspiel

IAB (vor Kauf) → Hinzurechnung & Minderung der Anschaffungskosten im Investitionsjahr → darauf Sonder-AfA (40 %) plus degressive AfA (bis 30 %). So wird ein großer Teil des Aufwands in die ersten Jahre vorgezogen.

Der Preis des Vorteils: die AfA-Basis sinkt

Jeder vorgezogene Abschreibungsbetrag mindert die spätere Abschreibungsbasis. Der Effekt ist also primär eine zeitliche Verschiebung (Steuerstundung) — der Barwertvorteil entsteht durch Zins, Liquidität und Progression. Was das konkret bedeutet, zeigt der IAB-Rechner.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Wirkungen sind einzelfallabhängig. Die verbindliche Beurteilung Ihres Falls trifft ausschließlich Ihr Steuerberater.

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